Nachtrag: Habe nochmal unseren Hausjuristen gefragt. Er geht davon aus, dass die Gruppe als Gruppe zu erkennen sein muss und nicht als Ansammlung von individuell in Szene gesetzten Einzelpersonen, die nur zusammen abgelichtet werden, damit keine dezidierte Einwilligung erfolgen muss.
Die Zahl "9" ist nur so eine Daumenregel, die man nehmen kann - das kann aber auch schon bei 5 anfangen, oder erst bei 12, je nach Bild - Interpretationsspielraum eben.
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Gruß,
Michael
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