Hi,
ich zitiere mal aus einem anderen Forum, wo ich das auch gefragt habe, als eine uralte Klemptnerrechnung eingegangen ist...
Zitat:
Zitat von http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=2151043#post2151043
Handwerkerrechnungen, direkt an den Vermieter oder indirekt an den Mieter, verjähren nach 3 Jahren ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Das bedeutet, bei einer Leistung im Juni 2005 würde die Rechnung nach dem 31.12.2008, 24.00 Uhr, verjährt sein. das kann man so handhaben, da es keine Betriebskosten sind und selbst da wäre das noch im "grünen Bereich".
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Viele Grüße
Andreas