Zitat:
Zitat von AP1
Jetzt meine Frage: welcher Zeitpunkt ist hier gemenit? Der Zeitpunkt, zu dem ich den Reparaturauftrag erteilt habe oder der Zeitpunkt, zu dem ich mein Einverständnis zum Rückkauf erteilt habe.
Das ist für mich deshalb interessant, weil meine Kamera während ihres Aufenthalts in Bremen Geburtstag hatte.
Wie war das bei euch?
Grüße, Andreas
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Der Zeitpunkt des ersten Kontakts bzw. dem Einschicken der Kamera (Reparaturauftrag) ist da gemeint.
Oder bist du echt der Meinung, die lassen die Cam solange liegen, damit sie älter wird und der Rückkaufpreis gemindert werden kann?