Zitat:
Zitat von jms
Mooooment - nach EU-Recht gibt es eine Gewährleistung des Herstellers von 24 Monaten!
Grüße jms
|
Ich glaube das nicht!
Die 2 Jahre sind die Gewährleistungsfrist deines Händlers, jedoch keine des Herstellers.
Der Fehler muss schon vorher im Gerät vorhanden gewesen sein, wenn die Händler-Gewährleistung greifen soll. Und das musst du nachweisen, wenn der Händlich nicht kulant genug sein sollte.