Ein Zweitaccount darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden, siehe AGB §2 Abs.10:
"Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6)."
Ein Missbrauch dürfte im o.g. Fall sicherlich vorliegen, da der Käufer bewusst einen zweiten Account genutzt hat, um möglichen Repressalien, die sonst seinen Haupt-Account betreffen würden, umgehen zu können, wenn er/sie NACH dem Gewinn einer Auktion die ersteigerte Ware (aus welchen Gründen auch immer) nicht abnehmen/kaufen will. Mit dem Gewinn einer Auktion ist ein rechtlich bindender Vertrag entstanden den BEIDE Seite einhalten müssen. Das bei eBay (und das ist allen eBay Mitgliedern bekannt) immer Vorkasse geleistet werden muss, setzt nunmal voraus, das man erst Geld überweise muss und dann die Ware bekommt. Wenn man sich der Identität des Bieters oder des Vorhandenseins der angebotenen Ware nicht sicher ist, darf man eben nicht mitbieten. Wenn es nach der Zahlung dann "Ärger" gibt, hat man sich das eben selbst zuzuschreiben, anstatt sich einfach mittels Zweitaccount "auf und davon" zu machen. Was für einen Sinn hat sonst die Bewertungsfunktion wenn alle "schlechten" Bewertungen beim Zweitaccount landen und alle "guten" beim Hauptaccount? Bei Barzahlung ist das ganze natürlich anders gelagert. Wenn die Ware dann vor Ort nicht vorhanden ist oder sich der Verkäufer nicht mehr ermitteln lässt, ist das ein Verstoß des Verkäufers. Daher hätte man in diesem Fall auch den Haupt-Account nutzen können, da der Käufer sich in diesem Fall nichts hat zu schulden lassen kommen und der Verkäufer in der Bringe-Schuld (Adresse zur Abholung bzw.
Ware vor Ort) ist.
Damit ich jetzt nicht falsch verstanden werde:
Ich sehe die Problematik insbesondere bei diesem Fall genauso, wie alle anderen hier. In einem solchen Fall sollte man dann aber die Finger von solchen Auktionen lassen. Wenn man es aber nicht sein lassen kann und trotzdem mitbietet/kauft dann soll man auch dafür gerade stehen und das ganze ggf. als Lehrgeld und mit Strafanzeige gg. den vermeintlichen Verkäufer abschreiben und sich nicht mal eben ganz einfach "davon schleichen", wenn nicht alles so läuft, wie man sich das vorgestellt hat.
http://pages.ebay.de/help/policies/identity-false.html
^^ Wenn jemand einen anderen Account (mitbe-)nutzt, stimmen die Kontaktdaten (zumindestens der Name des jeweiligen Accounts) nicht, da dies wissentlich, also mit Vorsatz passiert, wird gegen diesen eBay Grundsatz verstoßen was zu einem Ausschluss von eBay führen kann. Siehe auch AGB §2 Abs.2 und Abs.5
Gegen §2 Abs.7 ist bei der Nutzung eines zweiten Accounts ebenfalls verstoßen worden, wenn es sich um die Accounts von unterschiedlichen Personen handelt.
Dito §2 Abs.10
Dito §2 Abs.11
siehe auch §4 Abs.2
Ist der-/diejenige noch unter 18 Jahren, wird gegen die eBay AGBs verstoßen, was ebenfalls zu einem Ausschluss von eBay führen kann:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html