Jens, dann ist es doch logisch:
Bleiben wir bei meinem Beispiel.
Der Schaden ist € 250,- (= Reparaturkosten)
Würde die Versicherung den KVA und den Schaden bezahlen, wären das zusammen € 300,-.
Du könntest später den KVA (als eine Art "Gutschein") nochmals bei AVC einreichen und die Cam unter Verrechnung für € 200,- reparieren lassen.
Dann hättest Du Dich sogar unerlaubterweise um € 50,- bereichert.
Ich halte das Vorgehen der Versicherung in diesem Punkt für völlig korrekt.
Der Sachbearbeiter hat seine Aussage wohl in der Annahme getätigt, daß Du die Reparatur auch durchführen lässt.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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