Zitat:
Zitat von Sebastian W.
< snip > Auf kürzeste Entfernung und gegen Klingen gibt es leider kein effektiveres legales Mittel als selbst eine Klinge zu führen. Traurig aber wahr. < snip >
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Da ich mich bis jetzt nie ersthaft bedroht gefühlt habe laufe ich nicht bewaffent durch die Gegend. Da ich aber in mehreren Wehrtechnikforen aktiv bin habe ich schon mehrere Diskussionen mit ähnlichen Thematiken mitbekommen.
Messer haben einen großen Nachteil, sie lassen sich praktisch nicht dosiert einsetzen. Eine Schnittwunde ist grundsätzlich einen schwere Körperverletzung, und was anders als schneiden (oder stechen) geht nunmal nicht mit einem Messer. Von den Personen denen ich in dem Bereich trauen würde wurden daher (Teleskop-)Schlagstöcke empfohlen. klein, leicht zu benutzen, besser dosierbar.
Zu Pfefferspray statt Tränengas wurde aber grundsätzlich auch geraten. Pfefferspray wirkt sicherer, die Wirkung von Trängengas kann gerade bei alkoholisierten oder unter anderen Drogen stehenden Personen stark nachlassen. Dazu ist es wohl relativ einfach möglich daran zu gewöhnen. Auch gegen Hunde gibt es wohl nur geringe Wirkung. Tränengas gilt als Waffe und darf daher nicht in Diskos, auf Schützenfeste in Kneipen... mitgenommen werden. Es darf auch nur von Personen ab 18 Jahre geführt werden. Pfefferspray hingengen ist in Deutschland nicht gegen Menschen zugelassen, daher gilt es nicht als Waffe und darf überalle und von jedem geführt werden. In einer Selbstverteidigungssituation darf man aber sowiso alles einsetzen was man will solange man nicht den Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit verletzt. Die nichtzulassung gegen Menschen in Deutschland leigt übrigens daran das man zur zulassung Tierversuche durchführen müste, diese Tierversuche aber nicht genemigt wurden...
Achja, gegen Angreifer mit Messern wurde Schnittschutzhandschuhe empfohlen, Angreifer würden wohl realtiv verwundert schauen wenn man Ihnen einfach so in die Klinge greifen würde. Ist natürlich nichts für die normale Selbstverteidigungssituation, sondern eher etwas für Personen mit erhöhter Gefährdungslage (Security bei der Eingangskontrolle).