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Alt 09.07.2007, 12:23   #2
=Josch=
 
 
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Moin Uwe,

öhm - die benötigen tatsächlich den NEUpreis? Und den würden die dann auch ganz sicher ersetzen, falls das Objektiv beispielsweise gestohlen wird? Auch, wenn Du keinen Kaufbeleg über den Neupreis vorweisen kannst?

Ich frage ganz bewußt, weil ich mit Elektronik- und Fotoversicherungen schon so einiges erlebt habe, aber noch niemals, dass ich OHNE Kaufbeleg einen Geräte-Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert bekommen hätte. MIT Kaufbeleg immer nur bis zu der Summe, die ich auch bezahlt habe (Wiederbeschaffungswert ist ein deeeehnbarer Begriff )

Falls noch nicht geschehen kläre das mal explizit ab. Und bitte nicht mit irgendwelchen Floskeln abspeisen lassen. Diese Frage ist eindeutig.

Gruß,

Josch
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