Zitat:
Zitat von härry
 sagt mal:
Wenn ich ein Foto mache, bin ich dann automatisch Urheberrechtsinhaber?
Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)?
|
Ein Foto machen alleine reicht noch nicht - es muss auch noch dargestellt werden...
Im Ernst, jeder der etwas herstellt, ob Foto, Bild, Zeichnung, Musik... ist Urheber seines Werkes. Jeder Fotograf, der für eine Zeitung ein Bild abliefert ist und bleibt der Urheber dieses Fotos und hat das UNEINGESCHRÄNKTE Urheberrecht (s.u.).
Bis hierher gibtes keine unterschiedlichen Rechtslagen. Urheber bleibt Urheber.
Zitat:
Zitat von andys
Zitat:
Zitat von härry
:
Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)?
|
Nach meinen Wissen ja. Damit das klar icht sollte man natürlich einen Vermerk machen, mit Adresse. Es kann durch Verträge usw. eingeschränkt werden. So haben auch Personen, die irgendwo alleine stehen und fotografiert werden, Rechte auf diese Bilder. Das muss nicht groß festgelegt sein. Diese Personen müssen gefragt werden, ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
|
Dem muss ich (leider) wiedersprechen - wenn ich die Frage mal auf das "Urheberrecht" fokussiere

.
Der Urheber hat das uneingeschränkte und unveräußerliche Urheberrecht!
Dieses Urheberrecht kann erst einmal nicht eingeschränkt werden. Jedoch können andere Rechte (wie z. B. Persönlichkeitsrechte, Follow the white Rabbit - äh: Tinas link) die Verfügungsrechte

aus dem Urheberrecht beschränken. Auf deutsch: Der Urheber kann mit seinem Werk anstellen was er will, so lange er nicht andere Rechte dadurch verletzt. Aber sein Urheberrecht ist und bleibt unangetastet
Das Urheberrecht ist, wie bereits gesagt, UNVERÄUSSERLICH.
Lediglich die Verwertungsrechte können veräußert werden. D. H. man verkauft das Recht, die urheberlich geschützten Werke zu vervielfältigen, in Zeitungen abzudrucken, öffentlich aufzuführen... (usw.). Diese Rechte können vom Urheber einzeln verkauft werden. Z. B. verkaufe ich das Recht, das Foto in einer bestimmten Zeitung darzustellen - damit ist aber noch nicht das Recht veräußert, dieses Foto in einem anderen Medium (z. B. Film) zu verwerten oder für Plakataktionen zu (miss-)brauchen.
Der Urheber hat natürlich die Möglichkeit, ALLE Verwertungsrechte auf andere zu übertragen (ACHTUNG ich wiederhole mich: NUR die Verwertungsrechte - nicht das Urheberrecht ! ! !).
Zum guten Schluss hat der Urheber sogar das Recht, bereits erteilte Verwertungsrechte zurückzufordern (z. B. bei geänderter Politischer Meinung, manisch depressivem Irresein

o. ä.). Der Urheber IST und bleibt der King

, hat bei erteilten Verwertungsrechten sogar die Möglichkeit zu verlangen, bereits gedruckte Zeitschriften oder z. B. bereits gefertigte T-Shirts mit dem Aufdruck des Fotos vernichten zu lassen - latürnich muss er dem Inhaber der Verwertungsrechte in diesem Fall eine Entschädigung zahlen.
Ich hoffe es hat gehilft und ist nicht zu kompliziert...
Urheberrecht kann nicht in zwei Sätzen beschrieben werden...
Best Greetings
Peter