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Alt 04.07.2007, 17:27   #5
ManniC
 
 
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Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Über den "Personen der Zeitgeschichte" (§22 KunstUrhG) stehen Rechte des Veranstalters.

Wen fragen?

Halt einen Funktionär, Schlipsträger, Ober-Sec....... ich weiss, das ist manchmal nicht so einfach.

Beispiel:

Ich plane ein Shooting im Foyer des Colosseum-Theaters Essen, ausserhalb einer Vorstellung - ergo: Property-Release für die Location erforderlich.
  1. Kassenhäuschen: Verweis an die Pressestelle mit Telefonnummer
  2. Pressestelle telefonisch: Nöö, Eventmanagement. Ich Mail an Pressestelle mit der Bitte um Weiterleitung
  3. Eventmanager ruft an, kurzes nettes Telefonat, Fotogenehmigung mit Terminvorschlägen kam unmittelbar per Mail
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