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Alt 27.06.2007, 10:26   #5
Fridosw
 
 
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Ort: Annaberg
Beiträge: 60
Zitat:
Zitat von cat_on_leaf Beitrag anzeigen
Dann les dir aber bei denen noch mal das Kleingedruckte durch. So bezahlen die nicht wenn der Diebstahl zwischen 22Uhr und 6Uhr erfolgt.

Also im Kleingedruckten steht: "In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr beträgt die Höchstentschädigung pro Fahrzeug 1.500,00 Euro."


Ich hab dort nix gelesen, das NICHTS bezahlt wird.
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Im Wald da steht ein Ofenrohr,
stellt Euch mal die Hitze vor !
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