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Alt 27.06.2007, 08:02   #3
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Ich denke mit den Fotoversicherungen ist es ähnlich, wie mit Reisegepäckversicherungen.
Im Bedarfsfall zahlen sie nicht, weil dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
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