Zitat:
Zitat von primihengst
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich möchte das noch einmal genau wissen: Ist es tatsächlich so, dass ein Vermieter für eine Kündigung einen Grund benötigt?
Falls ja, dann müssten wir uns ja wirklich auf nichts einlassen. Oder anders betrachtet: es stärkt natürlich unsere Position.
|
Hier gilt (wie für fast alles): JA, aber
> Google "§ 573 BGB"
Absatz 3 dürfte ein sogenannter "Gummiparagraph" sein...und vor Gericht in Einzelfallentscheidungen gipfeln. Jedenfalls dürfest Du die nächsten zwei Jahre (schätzungsweise) mindestens sicher sein. Ich gehe davon aus, daß der Vermieter eine gewisse Zeit nachweisen müsste, in der er erfolglos versucht hat, die Wohnung vermietet zu veräussern.
Aber nochmal: Was springt bei dem Aufhebungsvertrag für Dich raus?
Den Mieter zu "schmieren", damit er freiwillig ausrückt, ist -auch von Seiten interessierter Käufer (die dann allerdins seeeehr billig kaufen)- gang und gäbe.