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Alt 13.06.2007, 16:41   #2
BadMan
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Meine laienhafte Meinung:

Als gewerblicher Verkäufer kann er natürlich zunächst einmal Gewährleistung und Rückgaberecht nicht ausschließen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Gewerbetreibender, der z.B. Fotoartikel verkloppt, seine alte Schallplattensammlung durchaus auch privat verkaufen kann.
Ob er dafür aber bei ebay dann einen weiteren Account braucht, weiß ich allerdings nicht, könnte ich mir durchaus vorstellen.
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Gruß Jörg

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