Zitat:
Zitat von fmerbitz
Es steht eindeutig in "meiner" Auktion: Verkauf im Kundenauftrag, 1 Jahr Garantie
Und ich verlasse mich einfach mal darauf dass ein gewerblicher Verkäufer den Unterschied kennt.
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Ähm, welche Garantie? Wer gibt die? Der Kunde, in dessen Auftrag der Händler verkauft? Wohl eher nicht. Welche Garantiebedingungen? Hat er die irgendwo veröffentlicht? Gehen die über die Rechte, die der Kunde aus der gesetzlichen Gewährleistung hat, hinaus?
Ne, da stellt ein Händler die normale gesetzliche Gewährleistung, die er ohnehin geben muß, als Garantie dar! Sonst nix. Und viele Interessenten glauben, daß sie nun eine Zusage bekommen hätten, die ein anderer Händler ihnen nicht gegeben hätte.
Ansonsten hätte ich auch ein etwas "flaues" Gefühl, wenn ein Händler sich als Privatmann ausgibt, dann umgeht er eindeutig geltendes Recht.
Übrigens glaube ich auch, daß das Objektiv, das Ron gekauft hat, mit großer Wahrscheinlichkeit völlig in Ordnung ist. Das Modell, daß quasi-"gewerbliche" Verkäufer nach Schäppchen im Handel und z.B. in den USA suchen - vielleicht ja auch in der Schweiz, nachdem wir immer so viel von den niedrigen Schweizer Preisen hören -, und dann hier zu eher stolzeren Preisen über EBay verkauft, ist ja grundsätzlich auch nicht verwerflich.
Trotzdem ist die Bezeichnung "privater Verkäufer" in meinen Augen etwas fragwürdig.
Rainer