Zitat:
Zitat von hami
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Eine Anzeige bei der Polizei könnte auch sinnvoll sein. Du hast eventuell Anspruch auf Schadenersatz beim Veranstalter, aber das wirst Du wohl nur mit einem Rechtsanwalt klären können.
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Vielen Dank für diesen Hinweis, die Vorgehensweise erscheint mir aber aus verschiedenen Gründen nicht empfehlenswert:
1.) Ich habe (auch aus Solidarität, da diese Veranstaltungen schwer zu organisieren sind) kein Interesse an einem Rechtsstreit mit dem Veranstalter, werde ihn aber über das Problem informieren, um solchen Streitigkeiten vorzubeugen.
2.) Der Schaden ist durch eine mehrere Sekunden andauernde Langzeitbelichtung entstanden. Kein Mensch schaut mehrere Sekunden in einen Laserstrahl, sondern wendet sich sofort ab bzw. schließt die Augen, eine Kamera kann das nicht.
3.) Bei allen Arten von Lasershows besteht die Gefahr, dass der Strahl direkt ins Auge oder in eine Kamera geht. Normalerweise ist die Verweildauer bei einem bestimmten Winkel aber so kurz, dass keine Gefahr besteht. Auch ein Klasse 1 Laser ("ungefährlich"), z.B. ein Laser-Pointer, ist ungesund, wenn man direkt in den Strahl sieht.
4.) Es handelte sich um eine gewöhliche Show-Laser-Anlage, nicht um ein aus dem SDI-Programm geklautes Exemplar.
Hätte ich die Kamera in die Sonne gehalten, wäre ein ähnlicher Schaden entstanden. Die Sonne kann man nicht verklagen...