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Alt 07.06.2007, 20:17   #1
der_Spandauer
 
 
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Beiträge: 320
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Inwiefern überzeugen!?

Die Frage zielte ja letztlich nur darauf hinaus, ob es in solchen Sachen auch so was ähnliches wie Eigentumsvorbehalt gibt, den man zu seinen gunsten irgendwie verdrehen könnte.
Nicht wirklich, der Eigentumsvorbehalt ist keine verstecktes Rücktritt recht. Im Gegenteil, es ist ein Mittel um offene Forderungen abzusichern.
In der Praxis wird es aber i.d.R. etwas anders gelebt, der Verkäufer will schließlich Geld und sich seinen Krempel wieder auf den Hof geschüttet bekommen.

Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Irgendwelche juristischen Verrenkungen wird's eh nicht geben. Ist halt nur gut zu wissen, ob was drin ist, oder eben nicht.
'Ne Unverschämtheit seitens des Händlers bleibt's so oder so - nur waren meine Großeltern halt am Überlegen, ob sie ihren Fehler noch irgendwie ausbügeln können.

Bei der momentanen Rentenlage durchaus nachvollziehbar, wenn Du mich fragst...
Also, nun muss man etwas bremsen, Deine Großeltern dürften genug Lebenserfahrung haben um zu wissen das man keine größeren Anschaffung unüberlegt macht. Außerdem war ja für sie der Preis OK, auch mit ihrer Rente, sonst hätten sie nicht gekauft. Erst Dein Preisvergleich hat sie auf den Trichter gebracht das sie zu viel bezahlt haben.
Gemein was, jetzt bist Du der Buhman
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Gruß der Spandauer
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