@RainerV
Zitat:
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Das stimmt so aber nicht.
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Doch.
Ich kann beim besten Willen zwischen
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Bei der Gewährleistung muß der Mangel aber schon bestanden haben, anders als bei der Garantie.
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und
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ein Mangel muß zum Zeitpunkt, zu dem man den Kaufgegenstand bekommt, noch nicht "sichtbar" sein,
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keinen Widerspruch erkennen, der "unsichtbare" Mangel ist ja ebenfalls schon vorhanden.
"Unsichtbar" und "vorhanden" geht gleichzeitig, definitiv!