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Alt 06.06.2007, 20:44   #12
Sonnenkind
 
 
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@RainerV
Zitat:
Das stimmt so aber nicht.
Doch.
Ich kann beim besten Willen zwischen
Zitat:
Bei der Gewährleistung muß der Mangel aber schon bestanden haben, anders als bei der Garantie.
und
Zitat:
ein Mangel muß zum Zeitpunkt, zu dem man den Kaufgegenstand bekommt, noch nicht "sichtbar" sein,
keinen Widerspruch erkennen, der "unsichtbare" Mangel ist ja ebenfalls schon vorhanden.
"Unsichtbar" und "vorhanden" geht gleichzeitig, definitiv!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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