Zitat:
Zitat von Sonnenkind
ergo hat er zunächst funktioniert.
Bei der Gewährleistung muß der Mangel aber schon bestanden haben
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Das ist ja kein Widerspruch (Beispiel Wackelkontakt auf Grund eines nicht richtig gesteckten Kontakts, gebrochener Kontakt wegen eines Materielfehlers). In den ersten 6 Monaten nach Kauf wird sich kein Händler die Mühe machen, bei z.B. fehlenden "Gewaltspuren", einschlägige Beweise anzuführen

. Die Kosten eines Gutachtens, dass ihm im Zweifel keiner ersetzt, dürften die Reparaturkosten weit überschreiten.