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Zitat von -TM-
 Hat da jemand von Euch Ahnung, was da rechtlich drin ist?
 Muß der Händler einen Rücktritt akzeptieren? Wenn ja innerhalb welcher Frist?
 Was passiert bspw., wenn meine Großeltern die Zahlung des Restbetrages verweigern und die Forderung wiederholen, mit dem Preis runterzugehen oder den Kauf ganz zu annulieren?
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erstmal ganz allgemein: Rechtsfragen immer hypotetisch stellen, weil sonst wäre es eine Rechtsberatung, und die kann und darf nur von Anwälten und bestimmen Organisationen kommen.
Also Allgemein:
Rücktrittsrecht im lokalen Handel: Nein, sofern es keine gesonderte Vereinbarung (AGB, Kaufvertrag, nachweisbare Nebenrede) dazu gibt.
Rücktrittsrecht gibt es nur beim Fernabsatz und bei sogenannten Haustürgeschäfte.
Verpflichtung aus Vertragsverhältnisse sind gemäß Vertrag zu erfüllen, Abweichung können teuer zu stehen kommen (Mahnverfahren etc.).
Außerdem gibt es den Eigentumvorbehalt. Wer also was nicht vollständig bezahlt, ist evtl die Sache los und muss dafür auch noch viel Geld blechen.