Hallo!
Die Sache sei die: Meine Großeltern hatten den Fernseher kaputt und haben sich etwas übereilt einen neuen aufschwätzen lassen. Das Gerät wurde angezahlt und ist bereits geliefert worden.
Im Nachhinein (ich habe ein bischen recherchiert und das gleiche Gerät für etwa die Hälfte des Preises angeboten bekommen) möchten sie den Kauf jedoch lieber wieder abblasen bzw. nur einen geringeren Preis bezahlen. Der Händler schaltet jetzt aber dummerweise auf stur - will weder im Preis entgegenkommen noch das Gerät zurücknehmen.
Das 14tägige Rücktrittsrecht vom Fernabsatzgesetz ist ja leider nicht anwendbar, aber wenn ich mich korrekt erinnere, habe ich doch auch bei Einkäufen im lokalen Einzelhandel ein Rücktrittsrecht, oder?

Hat da jemand von Euch Ahnung, was da rechtlich drin ist?

Muß der Händler einen Rücktritt akzeptieren? Wenn ja innerhalb welcher Frist?

Was passiert bspw., wenn meine Großeltern die Zahlung des Restbetrages verweigern und die Forderung wiederholen, mit dem Preis runterzugehen oder den Kauf ganz zu annulieren?