Zitat:
Zitat von Falk
Deine Beiträge glänzen immer durch eine ausgezeichnete Kompetenz! Ich erinnere mich noch gut an deinen Aufruf zum Betrug durch Vortäuschung des E 58.
@arbelos: Wenn du deine Kamera von einem gewerblichen Händler gekauft hast, dann gilt eigentlich eine gesetzliche 2jährige Gewährleistungspflicht auch auf Gebrauchtwaren. Allerdings darf diese für gebrauchte Güter durch Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden - nicht aber auf Null! Natürlich machen die allermeisten Händler von der Verkürzung per AGB Gebrauch.
Aber ein Jahr muss der Händler mindestens gerade stehen, ohne dass er dir irgendetwas zusichern muss!
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Du redest ja selbst von Gewährleistung, bestätigst mich also! DANKE
Eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und für Gebrauchtwaren schon gar nicht - also erzähl hier keinen Müll!
Zum ERR58: Wo habe ich dazu
aufgerufen, den ERR58 vorzutäuschen (abgesehen davon, daß dies kein Betrug ist). Falls Du Dich doch nicht so richtig erinnerst und es lediglich eine Frage war, ob das schonmal jemand gemacht hat, aber kein
AUFRUF war, bitte ich Dich hiermit höflich, dies umgehend richtig zu stellen.
Darfst mich gerne zitieren!