Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Null! Es sei denn, Dir ist explizit welche zugesichert!
|
Deine Beiträge glänzen immer durch eine ausgezeichnete Kompetenz! Ich erinnere mich noch gut an deine Beiträge zur Reparatur des E 58.

@arbelos: Wenn du deine Kamera von einem gewerblichen Händler gekauft hast, dann gilt eigentlich eine gesetzliche 2jährige Gewährleistungspflicht auch auf Gebrauchtwaren. Allerdings darf diese für gebrauchte Güter durch Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden - nicht aber auf Null! Natürlich machen die allermeisten Händler von der Verkürzung per AGB Gebrauch.
Aber ein Jahr muss der Händler mindestens gerade stehen, ohne dass er dir irgendetwas zusichern muss!