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Alt 06.05.2007, 19:07   #2
Hellraider
 
 
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Ich wage zu bezweifeln, dass das das endgültige Urteil ist
Der Streitwert wurde zwar von 50k auf 15k runtergesetzt, demnach ist aber immer noch eine Berufung möglich.

Wovon man ausgehen kann:

Martin Geuß wird in Berufung gehen und das OLG Hamburg wird, wie üblich, das Urteil des LG Hamburg in vermutlich (großen) Teilen widerrufen (insbesondere da dieses Urteil das komplette Web 2.0 ad absurdum führen würde)
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Gruß aus NRW

Stefan
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