Zitat:
Zitat von Hademar2
Und wie sieht es in einem solchen Fall mit der Gewährleistung durch den Händler aus?
Hast du den Händler über diesen Fehler informiert?
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Das alte Lied: Gewährleistung setzt voraus, daß die Sache beim Kauf bereits mangelhaft war. Beweislast nach 6 Monaten beim Käufer. Also nahezu unmöglich, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Serienfehler vor (wie beim Error58, ich vertrete nach wie vor die Meinung, mit Ihrer "Lösung" ist KoMi ist nicht großzügig-kulant, sondern clever!).
Der "typische" AS-Fehler ist m.E. nach auch ein Serienfehler, aber das hier sieht nicht danach aus!