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Alt 30.04.2007, 23:52   #9
japro
 
 
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Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?
Ich frage mich wie es in der Umkehrung ist? Also wenn ich als Schweizer meine Website bei einem deutschen Anbieter liegen habe... Wobei ich davon ausgehe, dass sich ein abmahnwütiger, erfolgloser Anwalt wohl nicht die Mühe machen würde hier was zu versuchen, weil die Erfolgschancen wohl nahe null sind.

Geändert von japro (30.04.2007 um 23:55 Uhr)
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