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Alt 26.04.2007, 16:51   #2
Teddy
 
 
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Hallo flens,

ich denke, das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Ausschlaggebend ist wohl der Grund der Umbenennung.

Hat z.bsp. jemand auf den Namen geklagt und Recht bekommen, betrifft es tatsächlich nur den namen und alles andere sollte gleich bleiben.

Wurde die Firma aber z.Bsp. übernommen/aufgekauft/einverleibt wie auch immer, steht rechtlich eine andere Firma dahinter, was bedeuten kann, dass es auch neue (i.d.R. nur umgeschriebene) Verträge geben kann.

Wichtig zu wissen also: WARUM erfolgt die Umbenennung?
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Gruß
Andreas

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