Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de
Beispiel: Der Err58 ist nun repariert und ich stelle einen anderen Defekt fest, der bereits beim Verkauf vor 13 Monaten defekt gewesen sein muß.
Annahme: Nun sperrt sich der Händler und sagt: Der Defekt ist durch die Reparatur entstanden. Was nun? Hätte doch Rücksprache mit dem Händler erfolgen sollen? ...
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Und woher weiß der Händler überhaupt von der Err58 Reparatur bei Runtime?
Bindest Du ihm das auf die Nase? Doch wohl kaum. Und die Kamera erzählt's ihm auch nicht.

Das Thema, das Du suchst, handelt sicher von Fehlern, die außerhalb der Herstellergarantie, aber innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung liegen und nichts mit Err58 zu tun hat, aber eben auch nach 6 Monaten ab Kaufdatum Beweislastumkehr mit sich bringt.