Das glaube ich nicht, da es ja heißt "Authorisized SONY Repair Center". Da ist der Begriff "herumfummeln" sicher nicht angebracht.
Andersherum wird n Schuh daus: Während der freiwilligen Garantiezeit von KoMi 0 bis 12 Montate kann man die CAM nach Rücksprache mit Runtime direkt einschicken.
Nach diesem Zeitraum spricht man von EU-Sachmängelhaftung, also 13. Montat bis 24. Monat. Hier ist der Ansprechpartner aber nach Gesetz-Buchstaben-Lage der Einzelhandel (auch wenn dieser in der gesamten Unterhaltungselektronik nur Erfüllungsgehilfe sein kann, Reparatur-KnowHow und -ressourcen hat nur die Industrie, so wirds auch in der Praxis "gelebt"). Man fragt einfach Runtime, ob Sie beim ERR58 auf diesen juristischen Erfüllungs(um-)weg bestehen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
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dbhh
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