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Alt 24.04.2007, 13:21   #3
EdwinDrix
 
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
Hallo,

wenn der Typische Satz fehlt: Privatverkauf, keine Gewährleistung und Garantie
hat der Verkäufer schlechte Karten.

Ohne diesen oder einen ähnlichen Satz im Angebot gelten die EU-Richtlinien, und da hat soweit ich weiss der Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung bzw. Garantie zu geben. Eventuell ist da sogar ein Rückgaberecht drin.

Alle Angaben ohne Gewähr - dies ist keine Rechtsberatung.

Edwin
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bekennender Bokehfetischist und neuerdings Apfelliebhaber
"Sanity for the sake of sanity is insane"
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