Hallo,
wenn der Typische Satz fehlt: Privatverkauf, keine Gewährleistung und Garantie
hat der Verkäufer schlechte Karten.
Ohne diesen oder einen ähnlichen Satz im Angebot gelten die EU-Richtlinien, und da hat soweit ich weiss der Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung bzw. Garantie zu geben. Eventuell ist da sogar ein Rückgaberecht drin.
Alle Angaben ohne Gewähr - dies ist keine Rechtsberatung.
Edwin
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