Zitat:
Zitat von Irmi
Ich weiß nicht, ob wir das schon mal hatten, aber ich wollte heute auch mal was lustiges schreiben, nachdem der Tag heute nicht so klasse war. Meinem Mann wurde heute die betriebsbedingte Kündigung angedroht, nach 24,5 Jahren Betriebszugehörigkeit, Alternative wäre er muß in Teilzeit gehen bei großem Lohnverlust. Wir werden das wohl machen müssen.
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Eine betriebsbedingte Kündigung setzt eine Kündigungsfrist voraus. Diese dürfte bei über 24 Jahren etwa 5 Jahre betragen. Grundsätzlich gilt jedoch, wenn Euch eine Kündigung ausgesprochen wird, innerhalb drei Wochen eine Klage zur Aufhebung der Kündigung einreichen. Die Klage muss innerhalb dieser Frist beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein, kein weiteren Aufschub, keine weitere Frist oder andere Gespräche.
Übrigens, wenn Dein Mann eine leitende Position hat, kann es passieren, dass er bis zur Kündigung freigestellt werden muss, weil er sonst der Firma "eventuell Schaden zufügen" könnte (ist keine Vermutung von mir sondern ein Grudgedanke seitens eines Arbeitgebers). Diese Freistellung erfolgt unter beibehaltung aller Lohnfortzahlungen, also eventuelle Erfolgsleistungen, die der Arbeitgeber an alle Mitarbeiter leistet.
Leider ein sehr spannendes Thema, auch wenn es für Euch als Betroffene nicht sonderlich angenehm ist.
Was ich damit sagen will, Deinen wehrten Mann "so mal eben kurz" los zu werden dürfte sich für Deinen Arbeitgeber als schwere Mahlzeit erweisen...