Hallo,
Dein Haus selbst dürfte keinen Schutz als Motiv erfahren, da die Gestaltung nicht eigenständig genug sein wird, um als Kunstwerk eingeordnet zu werden. Durch die Panoramafreiheit ist es also frei von allen öffentlich zugänglichen Stellen aus ohne weitere Hilfsmittel wie z.B. Leitern fotografierbar.
Die Luftbilder sind von dieser Panoramafreiheit explizit ausgeschlossen und sind zur Zeit sehr strittig. Es gibt hierzu einen Artikel "Luftbildaufnahmen und Unverletzlichkeit der Wohnung", Dr.Yvonne Dorf , NJW 2006, 951-955.
Aber seid Google Earth sind hier wohl ganz neue Fakten geschaffen. Hast Du da übrigens auch schon mal reingeschaut? In manchen Regionen sind die Bilder unheimlich hochauflösend ebenfalls per Hubschrauber aufgenommen worden.
Viele Grüße
Stephan
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