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Alt 01.04.2007, 07:45   #8
Teddy
 
 
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Zum ersten Fall...
Sieh es einmal so: Person A hat gegenüber der Staatsmacht eine Anzeige gemacht, die schriftlich fixiert ist.
Person B wird aufgefordert eine schrfitliche Darstellung abzugeben.

Folgt B dieser Aufforderung nicht, steht nur eine Aussage gegen keine Aussage. Denn was B da mündlich vor Ort der Polizeit mitgteilt hat ist völlig irrelevant, solange die Polizeit nicht in einem Verfahren aufgefordert wird, z.Bsp eine schriftliche Aussage von B zu bestätigen.

Fazit: B sollte in jedem Fall den Anhörungsbogen bearbeiten, sonst steht er im Fall der Fälle immer schlecht da.
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Gruß
Andreas

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