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Alt 31.03.2007, 14:52   #3
bleibert
 
 
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Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?
Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass - solange es sich nicht um Beamtenbeleidigung handelt - solche Verfahren, bei denen sich zwei Leute irgendwelcher geringfügigen Delikte beschuldigen bzw. diese abstreiten, die nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegen, wie beispielsweise ein Streit zwischen zwei Personen in einem Treppenhaus, und bei denen kein Schaden an Personen oder Sachen entstanden ist, in der Regel nicht weiter verfolgt werden. Gesetzt den Fall: Person A sagt, Person B habe sie beleidigt, Person B sagt dagegen, das stimme nicht - oder Person A sei zuerst ausfällig geworden und beide geben so ihre Aussagen so zu Protokoll. Dann ist es sehr zweifelhaft, ob ein Verfahren eröffnet wird, insbesondere wenn A keine Zeugen auffahren kann.
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Viele Grüße, Dennis.

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