Ja, beim Kauf eines Verbraucher von einem geschäftlichen Händler liegt das Versandrisiko beim Verkäufer (Bringschuld). Grad bei Ebay werden da oft 8,- Euro oder mehr Versandkosten berechnet und damit der niedrige Verkaufspreis quersubventioniert - und der Versand erfolgt dann als Warensendung unversichert. Kurzum - Mahnung wegen Lieferverzugs schreiben, Frist zur 2. Andienung setzen (Bis zu einem gewissen, angemessenen Zeitpunkt muss die Ware da sein), rechtliche Schritte vorbehalten - so würd ich es machen.
Gruß,
katmai.
edit: 16.50h Käufer in Verkäufer geändert...
Geändert von katmai (25.03.2007 um 16:48 Uhr)
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