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Alt 25.03.2007, 12:14   #2
Daydreamer
 
 
Registriert seit: 05.07.2006
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Ich würde das ganz trocklen sehen: es kam ein Kaufvertrag zustande, du hast Deine Pflicht erfüllt, der VErkäufer nicht. D.H. Geld zurück, liefern oder Anzeige. Dass das Ganze seine Ursache angeblich im nicht versicherten Versand hat, ist eine Sache die der Verkäufer zu verantworten hat.

Lass' dir doch mal spasseshalber für deinen Anwalt ne Kopie der Versandquittung schicken

edit:
ich sehe gerade, dass §447 dem widersprechen könnte, allerdings weiss ich nicht sicher, was beim Kauf der "Erfüllungsort" ist - in jedem Fall aber greift das nur, wenn er die Ware jemals einem Spediteur übergeben hat, das sollte er dir mal nachweisen...
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The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
And miles to go before I sleep,
And miles to go before I sleep.
- Robert Frost

Geändert von Daydreamer (25.03.2007 um 12:20 Uhr)
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