Zitat:
Zitat von baerlichkeit
Hi,
nicht dass ich die Linse wollen würde, aber aus reinem Interesse, darf ein offensichtlich gewerblicher Verkäufer überhaupt die Gewährleistung/Rücknahme ausschließen? Bin da nicht so bewandert.
|
Das ist mir auch schon aufgefallen. Auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht fehlt, so daß der Käufer quasi ein unbeschränktes Widerrufsrecht erhält, da ja die Belehrung fehlt.
Sicherlich hat man keinen Anspruch auf die "Behebung des Fungusschadens", da der ja angegeben ist, aber sonst?
Ich bin aber nicht sicher, wie es sich verhält, wenn er das Objektiv nur im Kundenauftrag verkauft. Möglicherweise ist es dann anders.
Rainer