Vielleicht hilft das ja weiter (Auszug aus den Sony-Deutschland-Garantiebestimmungen).
ZITAT:
Bedingungen
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Name des Händlers) vorgelegt wird. Sony und ASN-Mitglieder können die kostenfreie Garantieleistung ablehnen, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn sie unvollständig oder unleserlich sind. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Modellname oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
Es wird jedenfalls nicht der Name des Käufers z.B. auf der Rechnung (bei Kassenbeleg wohl unüblich) verlangt.
Hier die vollständigen
Garantiebestimmungen, in denen allerdings auch der Begriff
Ersterwerb auftaucht.