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Alt 21.01.2004, 19:46   #34
Photopeter
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
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Zitat AGB Technik4Free:

(1) Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewolltem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

Zitat Ende

Keine AGB kann geltendes Recht ausser Kraft setzten. Deswegen steht immer eine solche Salomonische Klausel in den AGB's. Sprich, die Geschichte mit "In Augenschein= Rückgabe" und "In Betrieb= keine Rückgabe" hat nur Gültigkeit, wenn es auch genau so im Gesetz verankert ist. Und das ist es meines Wissens nach gerade nicht. Das mit Originalverpackt ist definitiv nichtig, da man kein Gerät ohne es auszupacken in Augenschein nehmen, geschweige denn es ausprobieren kann. Schließlich ist das keine freiwillige Mehrleistung seitens des Händlers (die er dann natürlich beliebig wieder einschränken könnte) sondern nur Anwendung geltenden Rechts.
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Lebe lange und in Frieden.
Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7

Photopeter
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