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Alt 01.03.2007, 16:09   #3
Mikosch

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Beiträge: 1.736
Hallo!

Hier mal die Zusammenfassung die die Dame so auch bestätigt hat:

- Bestandteil der Vereinbarung: 2 Bilder von Klee gemäß des Anhanges
- exclusive Verwendung der Bilder NUR in diesem Buch mit gewährleisteter Nutzung für Presse- und Werbezwecke NUR im Zusammenhang mit diesem Buch
- namentliche Nennung
- ein Freiexemplar
- Bildhonorar für beide Pics zusammen 65,-EUR

Ich denke das ist OK so?!?!

Zum Thema Rechnung habe ich in einem älteren Thread das hier gefunden:

Zitat:
Zitat von ulrich matthey Beitrag anzeigen
Ich habe gerade sowieso mit meiner Steuerberaterin telefoniert und danach gefragt. Folgendes Ergebnis:

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen.

Was drin sein muss:

- Name

- vollständige Anschrift

- Rechnungsdatum

- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein

- Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen)

- Natürlich der Rechnungsbetrag

Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
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