Hallo,
bevor Ihr allerdings zum Drohhammer greift, macht Euch bitte noch zum Thema
Bildzitat schlau. Wir sind hier nämlich sicherlich im Kontext einer wissenschaftlichen Veröffentlichung als sebstständiges Werk, wo genau dieses Recht des Zitats zuschlägt.
Die Bedingungen (unverändertes Bild und vollständige Quellenangabe) hat der Autor ja erfüllt.
Für das Titelbild der Arbeit ist es übrigens etwas anderes, da hier ja kein Zitat vorliegt.
Also erst mal den Ball flach halten...
Viele Grüße
Stephan