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Alt 18.02.2007, 04:49   #9
Jens N.
 
 
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Zitat:
Zitat von harry_m Beitrag anzeigen
Ich habe den Eindruck, das hier in der Tat sehr oft zwischen dem Bild machen und dem Bild veröffentlichen verwechselt wird.
Das ist gut möglich, u.U. ist aber beides nicht erlaubt. Das "Recht am eigenen Bild" regelt -wenn ich es richtig verstehe- tatsächlich nur die Veröffentlichung von Bildern, nicht aber die Erstellung von Bildern. Vorher greift aber wohl schon das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das besagt sinngemäß: man darf niemanden fotografieren, der das nicht möchte. Das ist aber möglicherweise wiederum durch die Situation (z.B. ein Sportler auf einer öffentlichen Veranstaltung o.ä.) eingeschränkt. Das ist ein ziemlich kompliziertes und komplexes Thema.

Zitat:
Wäre toll, wenn jemand eine Quelle nennen könnte, wo man sich schlau machen kann.
z.B. www.fotorecht.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
http://www.fotocommunity.de/info/Fotorecht

Das ist erstmal einiges zu lesen.

Zitat:
Am meisten würde mich interessieren, wie weit überhaupt sich eine Person oder Institution auf das Hausrecht berufen darf.
Nun ja, Hausrecht ist Hausrecht und wenn jemand nicht möchte, daß du in seinem Haus/auf seinem Grundstück irgendetwas tust, dann hat er natürlich das Recht, dir das zu verbieten, bzw. dich des Platzes zu verweisen. Insofern hatte der Sicherheitsmann in der Passage auch das Recht, dir das Fotografieren zu verbieten, ob das nun in der Situation nachvollziehbar/sinnvoll erscheint oder nicht.

Zitat:
Ich konstruiere mal einen Fall: ich stelle mich in München auf dem Marienplatz hin, und mache ein Bild meiner Freundin vor der Kirche. Da es auf dem Platz fast immer eine Menge Menschen gibt wird, es doch wirklich nicht möglich sein, ein Bild ohne Passanten drauf zu machen. Streng gesehen könnte dann doch jeder von mir verlangen, das ich das Bild auf dem er zufällig drauf ist zu löschen... So. Wo fängt es an, wo hört es auf?
Der Fall ist sogar ziemlich genau geregelt und selbstverständlich ist das kein Problem: die Passanten sind zahlreich und zufällig auf dem Bild, niemand davon ist eindeutig das Hauptmotiv, sondern die Kirche und ggf. die Freundin davor. Ist also kein Problem, auch weil es ein öffentlicher Platz ist. Gerade in der Situation können sich manche aber ordentlich aufspielen, da kann es dann hilfreich sein, wenn man sich etwas auskennt.

Zitat:
Wenn ich an die Paparazzis denke, die sich wirklich überall hereinquetschen, und die Linsen hinhalten, so muss es doch rechtlich viel lockerer sein, oder?
Das ist wieder ein anderer Fall, da geht es ja um "Personen von öffentlichem Interesse" oder "Personen der Zeitgeschichte" o.s.ä. (Promis halt) und die müssen sich wohl tatsächlich einiges gefallen lassen (sie haben ja oft auch ein Interesse daran). Aber natürlich bewegen sich hier auch so manche Fotografen auf sehr dünnem Eis.

Letztendlich bleibt hier vieles natürlich auch Auslegungssache.
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Gruß Jens

Geändert von Jens N. (18.02.2007 um 05:09 Uhr)
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