Was passiert denn wenn ich die Kamera nach dem ersten Geburtstag direkt zu Runtime schicke? Bekomme ich dann eine Rechnung fuer Err58? Natuerlich kann ich nicht "beweisen", dass der Fehler in dden erste 6 Monaten auftrat (hatte mir damals ja noch nicht mal was dabei gedacht). Aber bei dieser Sachlage ist das doch wohl offensichtlich.
Ich verstehe nicht wo fuer alle Beteiligten der Vorteil ist sie erst zum Haendler zu schicken, welcher sie dann weitersendet....
Falls es um Kostenuebernahmen geht, ist das soch auch ueber die Rechnungskopie regeln (?)
Jetzt hatte ich mein Packet an Runtime schon fertig gemacht und bin nun verunsichert. Das Fehlen der Ersatzteile ermutigt auch nicht gerade. Kaufpreiserstattung ist ja wohl nicht zu erwarten, dafuer eine lange Wartezeit....
Danke die Updates hier im Forum (Ersatzteilversorgung/ aktuelle Verfahrensweise, Situation fuer Geraete im 2. Lebensjahr)
ESBEN
Geändert von esben (16.02.2007 um 14:52 Uhr)
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