Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.02.2007, 00:54   #3
J.U.
 
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: 51491 Overath
Beiträge: 358
Hallo Oliver,

1. Ganz wichtig: Schaden unverzüglich der Polizei melden inkl. schriftlicher Aufstellung aller gestohlenen bzw. beschädigter Gegenstände.

2. Für die Hausratversicherung muß ein Einbruchdiebstahl vorliegen mit entsprechenden Einbruchspuren, also geknacktes Schloss, aufgebrochenes Fenster o.ä.

3. Den Schaden der Hausratversicherung melden, ebenfalls unverzüglich unter Nennung der Tagebuchnummer der polizeilichen Anzeige und Beifügung der Liste der entwendeten Gegenstände.

4. Schaden zur Kamera ebenfalls unverzüglich der Fotogeräteversicherung melden wie unter 3. genannt. Hier liegt im Bereich der Fotogeräteversicherung offensichtlich eine Doppelversicherung vor. Die beiden Unternehmen werden sich ggf. den Schaden teilen.

5. Beiden Versicherern Mitteilung über die jeweils anderweitig bestehende Versicherung machen!
Gruß
Jürgen
J.U. ist offline   Mit Zitat antworten