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Alt 02.02.2007, 22:38   #2
wwjdo?
 
 
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Das taugt auch nur bedingt.

Ich bin in der Bucht mal regelrecht betrogen worden. Der Verkäufer hat mir ein minderwertiges Objektiv, das nicht der Ausschreibung entsprach verkauft und sich geweigert es zurückzunehmen. Obendrein gab es dann auch noch eine Rachbewertung.

In diesen Fällen ist man wirklich machtlos, selbst wenn ebay abzüglich der Selbstbeteiligung in die Bresche springt.

Die negative Bewertung bleibt.
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