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Alt 31.01.2007, 22:01   #10
Daydreamer
 
 
Registriert seit: 05.07.2006
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Beiträge: 1.576
Ist doch egal - bekommt die Kamera nach nem halben Jahr nen E58, hat er nicht Beschreibungsgemäß geliefert und der Kaufvertrag ist null und nichtig. Theoretisch. Praktisch wird man das weder dem eigenen Anwalt, noch ebay, noch nem Richter so schnell beibringen können. Statement von Runtime dazu wäre ja witzig, wenn auch reines Wunschdenken.
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The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
And miles to go before I sleep,
And miles to go before I sleep.
- Robert Frost
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