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Alt 09.01.2007, 15:50   #28
Minolta7000
 
 
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Hallo,

solange Du nebenher ein bisschen Geld verdienst würde dies, solange es nicht als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist, steuerfrei bleiben, wenn es sich um weniger als 256 € p.a. handelt.

Eine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit ist zum beispiel dann zu verneinen, wenn es an der Einkunftserzielungsabsicht mangelt. z.B. wenn über mehrere Jahre nur Verluste rauskommen. (der dt. Beamte spricht dann von der sog. Liebhaberei).

Hier müssen dann Einnahmen und Kosten gegenübergestellt werden.

Wenn es bei Dir um Beträge geht, die schon in den höheren Bereich gehen, dann solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, und dir das erklären lassen. Frag vorher wieviel er für die Beratung haben will, damit er dir nicht nachher je angefangene Std. einen Hunni aus der Tasche zieht.

Grüße Oliver
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