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Alt 09.01.2007, 12:32   #6
Backbone

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Zitat:
Zitat von kay
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum. Das BGB ist beim Thema Eigentum recht streng, Eigentum wird geschützt. Es gibt da einen "Erschöpfungsgrundsatz".
Genau aus diesem Grund gibt es mehrere Firmen, die von Unternehmen Volumenlizenzen kaufen, die diese nicht mehr benötigen und dann deutlich unter dem normalen Marktpreis weiterverkaufen. Microsoft hat mehrmals versucht dagegen vorzugehen ist aber mit der Begründung des "Erschöpfungsgrundsatzes" vor dem OLG daran gescheitert. Die Rechtslage ist aber nicht wirklich eindeutig und MS hat angekündigt, das Thema nötigenfalls höchstrichterlich klären zu lassen. Ich würde aber eher vermuten, dass es sich dabei um verbale Muskelspiele handelt, Falls MS nämlich mit derselben Begründung vorm BGH verliert, wären Türen und Tore endgültig geöffnet, weil solche Entscheidungen dann über den Einzelfall hinaus bindenden Charakter hätten.

Das Thema ging kürzlich mal wieder durch die Presse: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446409,00.html

Zitat:
Zitat von kay
Nun zur Kamera: Die hast Du gekauft. Du kannst damit alles machen, was Du mit Eigentum so machen darfst. Disassemblieren auch. Wenn in den AGBs was anderes steht, ist es ungültig, weil Gesetze dem entgegenstehen.
Er kann freilich mit seinem Eigentum machen was er will, er darf nur gewisse Erkentnisse daraus nicht so ohne weiteres veröffentliche. Da liegt der feine aber gemeine Unterschied.

Backbone
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