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Alt 09.01.2007, 10:10   #10
dbhh
 
 
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Zitat:
Zitat von RainerV
(...) Der Händler sagte - in gewisser Weise ja durchaus zurecht - daß er das Gerät nicht kenne und es auch nicht über ihn bezogen worden sei und er lehnte die Gewährleistung für dieses ihm unbekannte Gerät ab. So ganz unverständlich ist das auch nicht, wenn man es sich mal genau überlegt.(...)
Nein, Verständnis kann ich für die Haltung des Händler nicht aufbringen. Die Differenzierung Garantie/Gewähr ist eine reine Rechts-Definition. Faktisch handeln (reparieren) kann der Einzelhandel sowieso in den seltensten Fällen. Er ist nur Erfüllungsgehilfe. Dies war auch schon v.o.r Gewährleistugszeiten so.
Es ist traurig, wenn er seinen Kunden (mit KoMi Austausch-Beleg) so behandelt. Er kann so handeln, weil sich der Rechtsweg für den Kunden bei diesem geringen Streitwert nicht lohnt. Man könnte unterstellen, das dies die Motivation des Händlers ist.
Nur: der Händer würde mich kein zweites Mal als Kunde begrüßen, selbst wenn die Preise verlocken.

Gruß
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dbhh
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