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Alt 06.01.2007, 19:20   #2
Hellraider
 
 
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Beiträge: 2.333
Das gesetzlich bezog sich bei meiner Aussage auf die Gewährleistung, nicht die Garantie.

Zitat:
Ich kenne aber wie gesagt diese Verträge nicht und habe auch keine Erfahrung mit dieser "Garantie" (oder wie man es nennen will, das spielt keine Rolle). Vielleicht ist es ja wirklich sinnvoll, aber ich bin da eher skeptisch.
Mit einer solchen Garantie stehst du nach der Hersteller-Garantie mit der erweiterten Garantie besser da als ohne.



Zitat:
Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen Garantiefall und hätte der Kunde dies erkennen können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten
Es gibt eine Vielzahl von rechtskräftigen Urteilen dazu wonach der Händler (als Profi) vom Laien (Endkunde) nicht erwarten kann, dass dieser einen Fehler als solchen auch erkennen oder eben auch nicht erkennen kann. Dies obliegt einzig und alleine dem Händler. Dinge wie: Die Kamera ist kaputt, die geht nicht mehr an (weil keine Batterien drin sind), sind davon natürlich ausgenommen.


Zitat:
Auch in Gebrauchtanzeigen liest man als Argument immer wieder sinngemäß "inkl. 5 Jahren Garantieverlängerung durch den Händler (meist aus USA)" - ja, super, aber gilt die z.B. auch für Zweitbesitzer? Und was soll ich mit einer "Garantie"verlängerung bei einem ausländischen Händler? Viel Spaß, wenn man es mal braucht sage ich da nur.
Wer sich im Ausland etwas kauft sollte sich vorher Gedanken über etwaige Servicefälle und deren Einschränkungen (wenn der Garantiegeber im Ausland sitzt) machen. Wer das nicht macht: Selber schuld


BTW: Die "normale" Hersteller-Garantie gilt (in der Regel) auch nur für den Erstkäufer.



Zitat:
Schöne Versprechen sind eine Sache, eine ganz andere ist (möglicherweise), wie/ob die Probleme dann auch gelöst werden - viele, die mal mit Versicherungen zu tun hatten, können ein Lied davon singen.
Das ist in der heutigen Zeit (leider) so oder gibts du anderen Leuten auch einfach so dein Geld, wenn es Möglichkeiten gibt, das zu verhindern?


Zitat:
Reparatur ist nicht gleich Reparatur und es sollte klar sein, daß Saturn solche Dinge nicht selber machen kann. Wenn sie die Sachen an die Hersteller schicken, reparieren lassen und die Kosten übernehmen (und das auch noch schnell geht, bzw. man jederzeit über den aktuellen Status informiert wird): wunderbar. Wenn sie das Zeug einfach an irgendeine Bastelbude schicken, die gerade zufällig Vertragspartner ist und sich niemand so richtig dafür verantworltich fühlt, man keinen Ansprechpartner hat:
Der Ansprechpartner ist der Garantie-Verkäufer und dem kann man ggf. auch gehörig an den Kragen springen.


Zitat:
Aber am Anfang der Satz "Saturn gewährt für das erworbene Gerät eine fünfjährige Saturn Plus Garantie gegen Material- und Herstellungsfehler (Garantiefall)." kann dir schon Probleme machen, wenn Saturn es denn darauf anlegen will.
"Bei einer Garantie ist von den Voraussetzungen auszugehen, die vormals für das Vorliegen von "zugesicherten Eigenschaften" galten. D.h. eine Garantie liegt vor, wenn der Verkäufer die Gewähr für das Vorhandensein der garantierten Eigenschaft übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen einstehen zu wollen, wenn diese Eigenschaft fehlt."


"§ 444 BGB Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."


--> (c) Die Saturn Plus Garantie hat grundsätzlich die Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils zum Leistungsinhalt. Es liegt aber im Ermessen von Saturn die Saturn Plus Garantie durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Geräteteils zu erfüllen. Der Austausch erfolgt durch ein neues oder überholtes Gerät (Ersatzgerät).

Zitat:
Problematisch könnte auch folgendes werden: "Die Reparaturen müssen von Saturn selbst oder von Vertragswerkstätten, die von Saturn beauftragt wurden, durchgeführt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung." Na viel Spaß, wenn die da irgendwelche Pfuscher ranlassen.
Von wem die Reparaturen ausgeführt werden, ist mir als nicht gewerblicher Endverbraucher schnurz piep egal. Wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß repariert wird, muss eben nachgebessert werden. Sollte das (wegen des gleichen Fehlers) dreimal passieren, kann ich auf das mir gesetzlich zustehende Wandlungsrecht bestehen. Als gewerblicher Nutzer ist das natürlich etws anderes, aber derartige Fällen werden von der Saturn-Garantie ja eh ausgenommen.
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Gruß aus NRW

Stefan
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